Gesundheit am Arbeitsplatz schützen: GDA Gefahrstoff-Check
Gesundheit am Arbeitsplatz schützen: GDA Gefahrstoff-Check
29.03.2023
Gesunde Arbeitende sind das A und O in jedem Unternehmen. Daher sind die Firmen laut Arbeitsschutzgesetz in der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Wichtig dabei: Nur eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung gilt als durchgeführt. Abhängig vom Tätigkeitsfeld müssen die möglichen Gefährdungen vorausschauend erkannt und wirkungsvolle Schutzmaßnahmen getroffen werden. So schafft die Gefährdungsbeurteilung eine Grundlage für einen systematischen und erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen.
Wenn Gefahrstoffe freigesetzt werden, schützt die persönliche Schutzausrüstung die Gesundheit der Arbeitenden.
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – STOP-Maßnahmen
Zur Gefährdungsbeurteilung gehört im ersten Schritt immer die Ermittlung der möglichen Gefährdungen, bevor die Gefahrstoffe überhaupt zum Einsatz kommen. Das umfasst die Ersatzstoffprüfung (Substitution des Gefahrstoffes), technische Schutzmaßnahmen sowie organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen.
Im ersten Schritt prüfen die Unternehmen mit der Ersatzstoffprüfung, ob sich die Gefahrstoffe durch ungefährliche oder weniger gefährliche Stoffe ersetzen lassen. Beispielsweise können lösemittelhaltige Lacke gegen Wasserlacke oder lösemittelhaltige Reinigungsmittel gegen Produkte auf Wasserbasis ausgetauscht werden.
Ist ein Austausch der Gefahrstoffe nicht möglich, folgen technische Schutzmaßnahmen. Dazu gehören das Absaugen von Dämpfen oder Lüftungssysteme für die Arbeitsräume. Falls sich die Gefährdungen dadurch nicht komplett beseitigen lassen, kommen ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen zum Einsatz: Betriebsanweisungen, Mengenbegrenzungen und Beschäftigungsbeschränkungen für gefährdete Personen sind mögliche Maßnahmen.
Die personenbezogenen Schutzmaßnahmen bilden die letzte Instanz, um Arbeitende von Gefahrstoffen abzuschirmen.
Besteht noch eine restliche Gefährdung, kommen als letzter Schritt personenbezogene Schutzmaßnahmen ins Spiel: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Atemschutz, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe bieten eine zuverlässige Abschirmung vor allen Einwirkungen von Gefahrstoffen. So ergibt sich eine Rangfolge der Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen (=STOP): Substitution des Gefahrstoffes (S), technische Schutzmaßnahmen (T), organisatorische Schutzmaßnahmen (O) und persönliche Schutzmaßnahmen (P).
Nach der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach dem STOP-Prinzip stehen die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest. Schlussendlich handelt es sich jedoch um ein präventives Werkzeug, daher gilt es, regelmäßige und auch anlassbezogene Überprüfungen der bestehenden Schutzmaßnahmen durchzuführen. Wichtig dabei: Änderungen am Arbeitsplatz, gesetzliche Anpassungen oder neue arbeitsmedizinische Erkenntnisse dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen – GDA Gefahrstoff-Check
Die Gefährdungsbeurteilung dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Speziell berufsbedingte Krebserkrankungen stellen eine der zentralen Herausforderungen dar. Denn die Mehrzahl der tödlich verlaufenden berufsbedingten Krebserkrankungen resultieren aus dem Kontakt mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Ein Großteil der Krebserkrankungen in Deutschland kann auf Tätigkeiten mit Asbest – die oft Jahrzehnte zurückliegen – zurückgeführt werden. Hier kommt der Grundgedanke, der zur Entstehung des GDA Gefahrstoff-Checks geführt hat, ins Spiel: Beschäftigte nachhaltig vor krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz schützen.
Hygienemaßnahmen wie ein Schaumspender zur Handreinigung tragen zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz bei.
Entwickelt als eine Hilfestellung für kleine und mittelgroße Unternehmen, bietet der GDA Gefahrstoff-Check eine Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung. Im Rahmen eines Arbeitsprogrammes der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) haben Unfallversicherungsträger den GDA Gefahrstoff-Check entwickelt. In erster Linie unterstützt der GDA Gefahrstoff-Check die Unternehmen dabei, vorausschauend und effektiv krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz zu erkennen und gleichzeitig passende Schutzmaßnahmen zu treffen. Unternehmen können mithilfe der neun Bausteine des GDA Gefahrstoff-Checks selbstständig die Bereiche definieren, in denen es Handlungsbedarf gibt. Die Gefährdungen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen werden leicht verständlich und kompakt vermittelt. Ergänzend liefert der GDA Gefahrstoff-Check konkrete Hinweise zu besonderen Pflichten und Maßnahmen sowie eine Übersicht branchenspezifischer Praxishilfen, die sich aus den Angaben der Unternehmen ergeben.
Zusammengefasst dient der GDA Gefahrstoff-Check zum einen dazu, ein starkes Zeichen im Kampf gegen berufsbedingte Krebserkrankungen zu setzen. Besonders beim Arbeitsablauf einer Besichtigung durch Aufsichtspersonen der Länder oder Unfallversicherungsträger ist es ein Vorteil, wenn der GDA Gefahrstoff-Check vorab durchgeführt wird. Die Besichtigungen sind ein Teil des Programmes „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ und werden regelmäßig durchgeführt. Sie dienen zum Arbeitsschutz in den Unternehmen und kontrollieren die Maßnahmen, die Beschäftige vor Erkrankungen durch krebserzeugende Gefahrstoffe schützen.
Wird der GDA Gefahrstoff-Check intern im Betrieb vorab durchgeführt, erleichtert es die Beantwortung der Fragen des Fachdatenbogens, der bei den Betriebsbesichtigungen zum Einsatz kommt. Der GDA Gefahrstoff-Check bietet somit neben den Hilfestellungen bei der internen Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen auch den Vorteil, Prozesse mit externen Parteien schneller und effektiver durchzuführen.