Zu finden ist dies in den Teilnahmebedingungen unter Punk14. Für Leistungen bzgl. der allgemeinen Heizung, Kühlung und Beleuchtung der Hallen sorgt die Messegesellschaft. Die Kosten für die Installation von Wasser-, Elektro-, Druckluft- und Telekommunikationsanschlüsse der einzelnen Stände sowie die Kosten der Verbräuche und aller anderen Dienstleistungen werden dem Aussteller (Hauptaussteller) gesondert berechnet.
Die Messegesellschaft erhebt angemessene Vorschüsse. Sämtliche Installationen dürfen nur von der Messegesellschaft durchgeführt werden. Innerhalb des Standes können Installationen auch von anderen Fachfirmen ausgeführt werden, die der Messegesellschaft auf Anforderung zu benennen sind. Die Messegesellschaft ist zur Kontrolle der Installationen berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Der Aussteller haftet für die durch die Installationen verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen. Für Verluste und Schäden, die durch Störungen der Energiezufuhr entstehen, haftet die Messegesellschaft nur gem. § 6 AVBElt, § 18 NAV und § 6 AVBWasserV.