28.12.2010
Die europäische Richtlinie "Künstliche optische Strahlung" ist im Jahr 2010 in
deutsches Recht umgesetzt worden. Zentrale Vorschrift ist die Forderung zur
Expositionsermittlung und Risikobewertung, um Beschäftigte vor optischen
Strahlen aus künstlichen Quellen zu schützen. Mit dem Thema "Schutz vor
künstlicher optischer Strahlung" beschäftigen sich die Sonderseiten für
Arbeitsschutzprofis - Arbeit und Gesundheit spezial - in der Ausgabe 12/2010
(PDF, 3 Seiten). Hier erfährt man, was die Richtlinie bedeutet.
AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)