23.12.2010
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit dem 29.12.2009 anzuwenden. Sie
ist in Deutschland im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit
der Maschinenverordnung (9. GPSGV) umgesetzt. Die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt zur neuen Maschinenrichtlinie
ein 2-seitiges Faltblatt veröffentlicht.
Das Faltblatt behandelt die folgenden Fragen:
Das Faltblatt wird auf den BAuA-Internetseiten als PDF-Download angeboten.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)