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23.12.2010

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit dem 29.12.2009 anzuwenden. Sie
ist in Deutschland im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit
der Maschinenverordnung (9. GPSGV) umgesetzt. Die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt zur neuen Maschinenrichtlinie
ein 2-seitiges Faltblatt veröffentlicht.

Das Faltblatt behandelt die folgenden Fragen:


  • Wer muss die Richtlinie anwenden?

  • Welche Produktgruppen sind betroffen?

  • Wie werden Maschinen definiert?

  • Welche Änderungen enthält die neue Richtlinie?




Das Faltblatt wird auf den BAuA-Internetseiten als PDF-Download angeboten.


AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)