21.12.2010
Aus aktuellem Anlass weist Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Thüringen im
Dezember 2010 darauf hin, dass bei den derzeitigen widrigen
Witterungsbedingungen der Arbeitsschutz besonderer Beachtung bedarf.
Angesprochen werden z. B. Schneeräumer, die sich ungesichert auf Dächern von
Großmärkten, Turnhallen oder anderen Gebäuden mit einer großen Fläche bewegen.
Informiert wird über Pflichten der Auftrag- und Arbeitgeber.
Weitere Infos in einer Online-Meldung.
AplusA-online.de - Quelle: Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Thüringen