16.12.2010
Am 30. November um Mitternacht lief für Unternehmen, die chemische Stoffe in
Mengen von mindestens 1.000 Tonnen pro Jahr herstellen oder importieren, eine
wichtige Registrierungsfrist im Rahmen der so genannten REACH-Verordnung ab,
berichtet die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in
Dortmund als nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender
chemischer Stoffe. Bilanz zum Ablauf der Frist: Fast 25.000
Registrierungsdossiers für rund 4.300 Stoffe wurden bei der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki eingereicht. Den größten Anteil an den
Registrierungen haben Firmen aus Deutschland mit 23 Prozent und Großbritannien
(12 Prozent).
Der Termin war der erste von drei Registrierungsfristen für Phase-in-Stoffe im
REACH-Verfahren. Bis dahin mussten Unternehmen Stoffe in Mengen von mindestens
1.000 Tonnen pro Jahr bei der ECHA registrieren. Zusätzlich mussten CMR-Stoffe
- krebserzeugende, mutagene und fortpflanzungsgefährdende Stoffe - schon ab
einer Tonne pro Jahr und für Wasserorganismen giftige Stoffe ab 100 Tonnen pro
Jahr registriert werden. Unternehmen, die ihre Stoffe nicht rechtzeitig
registriert haben, dürfen diese seit dem 1. Dezember in den genannten
Mengenbereichen nicht mehr herstellen oder importieren. Vor einer weiteren
Herstellung oder Einfuhr muss der Stoff bei der ECHA registriert werden.
Zeitgleich sind am 1. Dezember wesentliche Inhalte der Verordnung (EG)
1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen (CLP) wirksam geworden. Die neue Einstufungs- und
Kennzeichnungsregelung ist nun für Stoffe verpflichtend anzuwenden. Für
Gemische gibt es einen Übergangzeitraum bis zum 1. Juni 2015.
Seit dem 1. Dezember läuft auch eine weitere Frist für Hersteller und
Importeure von Stoffen und Gemischen, die die betroffenen Stoffe innerhalb
eines Monats bis zum 3. Januar 2011 für das Einstufungs- und
Kennzeichnungsverzeichnis melden müssen. Diese Meldung ist für alle als
gefährliche einzustufenden Stoffe, unabhängig von der Menge, sowie für alle
registrierungspflichtigen Stoffe durchzuführen. Wurde bereits ein
Registrierungsdossier für einen Stoff eingereicht, das die entsprechenden
Informationen schon enthält, so ist diese Meldung nicht mehr notwendig.
Weitere Fristen in den nächsten Jahren für die Registrierung der
Phase-in-Stoffe, die in Mengen von unter 1.000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder
importiert wurden, sind der 1. Juni 2013 für Stoffe im Mengenbereich größer
oder gleich 100 Tonnen pro Jahr und der 1. Juni 2018 für Stoffe im
Mengenbereich größer oder gleich einer Tonne pro Jahr.
Weitere Infornationen in einer Pressemeldung vom Dezember 2010.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)