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26/11/2010

Airbags und Gurtstraffereinheiten - Was ist beim Umgang zu beachten?

Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz
(TLAtV) informiert Arbeitgeber und Beschäftigte in dem 4-seitigen Merkblatt
"Airbags und Gurtstraffereinheiten - Was ist beim Umgang zu beachten?". Es kann
seit November 2010 auf den Internetseiten der Arbeitsschutzverwaltung des
Freistaates Thüringen als PDF-Download heruntergeladen werden und enthält
Wissenswertes zu folgenden Themen:


  • Anzeigepflicht

  • Eingeschränkte Fachkunde

  • Verantwortlichkeiten

  • Lagerung

  • Transport



Die Information soll Berufsgruppen, die mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten
Umgang haben, als Handlungsleitfaden dienen. Betroffen sein können
beispielsweise Verkehrsbetriebe und Autohäuser mit angeschlossenen
Kfz-Werkstätten, Kfz-Werkstätten, Autoverwerter, Schrottplätze sowie
Speditionsbetriebe.


Zum Merkblatt "Airbags und Gurtstraffereinheiten - Was ist beim Umgang zu beachten?" (PDF)


AplusA-online.de - Quelle: Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Thüringen