23.09.2010
Beschäftigte, die Tätigkeiten in Gleisen oder unmittelbar neben Gleisen
ausführen, sind zusätzlich zu den Gefährdungen durch die Ausführung ihrer
Tätigkeiten noch den Gefährdungen durch bewegte Schienenfahrzeuge ausgesetzt.
Damit diese Beschäftigten an jeder Stelle eine Möglichkeit haben, sich
rechtzeitig vor herannahenden Schienenfahrzeugen in Sicherheit zu bringen,
müssen neben oder zwischen den Gleisen ausreichend bemessene "Räume" vorhanden
sein.
In dem Beitrag "Räume neben den Gleisen" werden die wesentlichen Bestimmungen
erläutert, die bei der Gestaltung von Eisenbahnanlagen
für die Sicherheit der Beschäftigten zu beachten und zu berücksichtigen sind.
Die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) veröffentlichte den Beitrag in ihrem
Mitteilungsblatt "BahnPraxis B", Zeitschrift zur Förderung der
Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der DB AG, in der Ausgabe
9/2010 (PDF, 12 Seiten), ab Seite 8.
AplusA-online.de - Quelle: Eisenbahn-Unfallkasse (EUK)