18.08.2010
Deutsche Unternehmen können ihrer in der CLP-Verordnung stehenden Pflicht,
Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden, jetzt mit
einem Online-Formular nachkommen. Die CLP-Verordnung zur Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe gilt seit 2009. Fragen dazu
beantwortet der REACH-CLP Helpdesk, die nationale Auskunftsstelle für
Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er wurde bei der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtet und wird
für die Bereitstellung von Informationen zu REACH und CLP durch ein
Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung vom August 2010.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)