13.08.2010
Bevor ein Unternehmer und seine Beschäftigten mit Arbeiten im Bereich von
Gleisen beginnen, müssen die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen mit der für den
Betrieb zuständigen Stelle des Schienenbahnunternehmens abgestimmt werden und
umgesetzt sein.
In dem Beitrag "Auf die Abstimmung kommt es an" informiert die VBG über
Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Gleisen. Der Beitrag erschien im
Sicherheitsreport 3/2010 (PDF, 24 Seiten) auf Seite 9.
Zum Beitrag "Auf die Abstimmung kommt es an"
AplusA-online.de - Quelle: VBG