02.08.2010
Die Wiederverwertung von Produkten schont die Umwelt und schafft Arbeitsplätze
in einer zukunftsträchtigen Branche. Je nach Material können beim Recycling
aber auch Gefährdungen für Beschäftigte entstehen. Für die gesetzlich
vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen und die Wirksamkeitsprüfung von
Schutzmaßnahmen bei der Kunststoffverwertung steht Arbeitnehmern nun eine
hilfreiche, branchenspezifische Handlungsanleitung zur Verfügung.
Zusammen mit den Messstellen der Länder Baden-Württemberg und Hessen, dem
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bsve) hat die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine
Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis erstellt. Die Ergebnisse der
Handlungsanleitung "Kunststoffverwertung" (PDF-Download) kann das Unternehmen
als standardisiertes Arbeitsverfahren übernehmen. So verbessert sich nicht nur
der Schutz für die Beschäftigten, auch der Aufwand zur Ermittlung von
geeigneten Schutzmaßnahmen verringert sich für den Betrieb erheblich.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung vom Juli 2010.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)