23.07.2010
Mit neuen Daten zu 61 Stoffen hat die Senatskommission zur Prüfung
gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
die MAK- und BAT-Werte-Liste 2010 vorgelegt. Diese Werte zur Klassifizierung
gesundheitlicher Risiken bei Stoffen am Arbeitsplatz sind in diesem Jahr
angepasst worden. So nutzt die Kommission nun ein neues Umrechnungsverfahren,
das in ähnlicher Form auch im europäischen Rahmen (REACH) verwendet wird, falls
ein MAK-Wert aus Tierversuchen mit oraler Aufnahme von Stoffen abgeleitet ist.
Die Kategorien, die beschreiben, ob Stoffe Krebs erzeugen, hat die Kommission
klarer formuliert: Stoffe der Kategorien 1 bis 4 bergen bei eingehaltenem
MAK-Wert kein erhöhtes Risiko für Krebs; in der Kategorie 5 finden sich Stoffe,
die beim Einhalten des MAK-Wertes zum Risiko für eine Krebserkrankung nur
geringfügig beitragen - dies wird vor allem im Vergleich zu anderen Einflüssen,
wie der endogenen Konzentration eines Stoffes im Körper, abgeschätzt. Wie für
alle Stoffe hat die Kommission für jede Zuordnung eine ausführliche
wissenschaftliche Begründung erarbeitet.
Die MAK- und BAT-Werte-Liste wurde wie in jedem Jahr der Bundesministerin für
Arbeit und Soziales übergeben. Sie enthält die MAK-Werte, die angeben, wie viel
eines Stoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz
langfristig keinen Schaden verursacht. Zusätzlich gibt die Liste an, ob die
Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das Kind
schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder über die Haut aufgenommen
werden. Neben den MAK-Werten weist die Liste auch die Konzentration eines
Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein
kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem werden die
Biologischen Leit- und Arbeitsstoff-Referenzwerte (BLW- bzw. BAR-Werte)
beschrieben.
Die Begründungen für alle Neuaufnahmen und Änderungen in der MAK- und
BAT-Werte-Liste 2010 können bis zum 31. Dezember 2010 unter Einsendung neuer
Daten wissenschaftlich kommentiert werden. Erst dann verabschiedet die
Senatskommission die vorgeschlagenen Werte und ihre Begründungen endgültig als
Grundlage für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung vom Juli 2010.
AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)