02.07.2010
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten von Arbeitnehmern die Haftung des Arbeitgebers. Sie sorgt
damit für Rechtssicherheit und betrieblichen Frieden. Darauf weisen
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angesichts einer aktuellen
dimap-Umfrage hin, nach der nur einer von fünf Arbeitgebern die Ablösung der
Unternehmerhaftpflicht durch die Unfallversicherung kennt.
"Als Mitglied von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müssen Unternehmen
keine Schadensersatzansprüche ihrer Angestellten fürchten", sagt Dr. Joachim
Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV). "Umso mehr hat es uns überrascht, dass die Haftungsablösung als eine
zentrale Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung so vielen Arbeitgebern
unbekannt ist. Denn immerhin schützt sie die Betriebe damit vor Existenz
bedrohenden Schadensersatzklagen." Das ist ein großer Vorteil im
internationalen Vergleich: Klagen aufgrund von Asbest-Berufskrankheiten haben
in den USA beispielsweise ganze Unternehmen an den Rand des Ruins gebracht.
"Die Unkenntnis über die Haftungsablösung zeichnet auch manchen Beitrag in der
Diskussion um Reformen in der gesetzlichen Unfallversicherung aus", erläutert
Breuer. Eine Informationskampagne soll nun auch zur Versachlichung dieser
Diskussion beitragen.
Zentrales Element der Kampagne ist eine Serie auffälliger Anzeigen, mit deren
Hilfe Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Haftungsablösung bekannter
und ihre Leistungen gegenüber den Arbeitgebern transparenter machen wollen.
Neben den Anzeigen gibt es einen Flyer sowie einen Internetauftritt unter
www.dguv.de/wir-haften, der weitere Informationen zur Haftungsablösung enthält.
AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)