01.07.2010
Regelmäßig weisen Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen krebserregende
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in verschiedensten
Verbraucherprodukten nach.
Bisher gibt es weder verbindliche EU-Grenzwerte, noch eine gemeinsame
europäische Strategie für eine Verminderung der PAK-Belastung von
Verbraucherprodukten. Lediglich für die Herstellung von Autoreifen gilt:
Weichmacheröle, die bestimmte krebserregende PAK in einer Konzentration von
mehr als 10 mg/kg enthalten, dürfen nicht verwendet werden.
Doch auch Gebrauchsgegenstände und Kinderspielzeug können gefährliche PAK
enthalten. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher vor den gefährlichen PAK
besser und ausreichend geschützt werden, haben das Bundesumweltministerium und
das Bundesverbraucherschutzministerium in enger Kooperation die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für
Risikobewertung und das Umweltbundesamt gebeten, ein so genanntes
Beschränkungsdossier nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH zu
erarbeiten. Dieses Dossier enthält eine umfangreiche Darstellung der in
verschiedensten Verbraucherprodukten gefundenen PAK-Belastungen, die
Abschätzung einer möglichen Verbraucherexposition sowie die resultierenden
Gesundheits- und Umweltrisiken. Konkret vorgeschlagen wird eine EU-weite
Beschränkung der Verwendung und Vermarktung von PAK-belasteten Produkten.
Anfang Juni 2010 legten die Ministerien das Dossier der Europäischen Kommission
vor und baten, die Beschränkung nach einem vereinfachten Verfahren umzusetzen
(nach Artikel 68 Absatz 2 REACH-Verordnung). Dieses Verfahren gilt für Stoffe,
die krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend sind (so
genannte CMR-Stoffe) und von Verbrauchern verwendet werden könnten - auch in
Gemischen oder in Erzeugnissen. Im Vergleich zum regulären
Beschränkungsverfahren ein Verfahren das mehrere Jahre dauern kann - ist so
eine vergleichsweise schnelle Umsetzung möglich.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung vom Juni 2010.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)