29.06.2010
Nachdem die Sonne sich in diesem Frühjahr eher wenig gezeigt hat, erwarten die
Wetterexperten für den Juli nach einem wechselhaften Monatsbeginn eine
beständige Hitzeperiode. Wenn das Thermometer über 30 Grad zeigt, kann selbst
der schönste Büro-Job zur Belastung werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einige Tipps zusammengestellt, die helfen, die
Zeit bis zum Feierabend erträglicher zu gestalten.
Das Lüften des Arbeitsraums sollte in die frühen Morgenstunden verlegt werden.
"Am effektivsten ist es, wenn man die gegenüberliegenden Fenster oder Türen
öffnet", weiß Dr. Kersten Bux, Klimaexperte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA). Statt heißer Mittagsluft strömt so kühle Nachtluft
in den Raum. Wenn im Büro eine Klimaanlage installiert ist, sollte diese
dennoch nicht überstrapaziert werden. Denn ist die Temperaturdifferenz nach
draußen zu groß, droht beim Gang ins Freie ein Hitzekollaps. Mehr als sechs
Grad sollte die Raumlufttemperatur daher nicht unter der Außenlufttemperatur
liegen.
In der neuen am 23. Juni bekannt gemachten Arbeitsstättenregel ASR A3.5 ist für
Außenlufttemperaturen von über +26 °C ein Stufenmodell mit Schutzmaßnahmen für
die Beschäftigten enthalten. Demnach können Beschäftigte bei Lufttemperaturen
in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 °C bis +35 °C und auch darüber hinaus
dort weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete
Schutzmaßnahmen. "Trotz dieser neuen Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen
direkten Rechtsanspruch auf zum Beispiel klimatisierte Räume oder 'hitzefrei'",
erklärt Dr. Kersten Bux. "Der Arbeitgeber muss im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen hoher
Temperaturen zu mildern. Schließlich steigen mit der Temperatur die körperliche
Beanspruchung und die Unfallgefahr, während Konzentration und
Leistungsfähigkeit sinken."
Weitere Infos und Tipps in einer Pressemeldung der BAuA.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)