25.03.2010
Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente stellen eine der größten
Gefahren im Gesundheitsdienst dar. Am 8. März 2010 hat der Rat der Europäischen
Union daher eine neue Richtlinie zur Vermeidung von sogenannten
Nadelstichverletzungen im Gesundheitssektor beschlossen. In Deutschland ändert
sich allerdings wenig, da die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe
(TRBA) 250 schon seit 2005 für einen entsprechenden Schutz sorgt.
Darauf weist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf
ihren Internetseiten hin. Ein umfangreiches Informationsangebot und Tipps zum
Umgang mit Nadelstichverletzungen bietet ein vom Bundesarbeitsministerium und
der BAuA im Rahmen des Modellprogramms gefördertes Projekt "STOP - Sicherheit
durch Training, Organisation und Produktauswahl". Das Projekt gibt Erfahrungen
weiter, beinhaltet viele wertvolle Informationen wie eine Memocard für die
Kitteltasche und ein E-Learning-Programm. Die Projektergebnisse sind eine Hilfe
auch für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie.
Weitere Informationen zu STOP findet man auf den BAuA-Internetseiten und unter
www.stopnadelstich.de.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)