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06.01.2010

Neue Maschinenverordnung

Seit 29. Dezember 2009 gilt in Deutschland die novellierte Maschinenverordnung
(Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - 9. GPSGV). Die
novellierte Maschinenverordnung setzt die Vorgaben der europäischen
EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eins zu eins in das deutsche Recht um.

Ziel der neuen Maschinenrichtlinie ist es, den freien Warenverkehr von
Maschinen und die Marktüberwachung in der Europäischen Union zu verbessern.
Hierzu ist der Anwendungsbereich - auch hinsichtlich der unvollständigen
Maschinen - klarer gefasst und zu anderen Richtlinien, insbesondere zur
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und zur Aufzugsrichtlinie 95/16/EG, besser
abgegrenzt worden. Klargestellt wurde, dass Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile
und Gurte, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen in den
Anwendungsbereich fallen.

Weitere Infos und Downloads bietet das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) auf seinen Internetseiten. Um eine europaweit einheitliche
Anwendung der EG-Maschinenrichtlinie zu gewährleisten, wurde von der
Europäischen Kommission ein Leitfaden erarbeitet, der in einer ersten Version
bereits zum Download bereitsteht.

Zu den BMAS-Internetseiten


AplusA-online.de - Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)