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22.12.2009

Hinweise zum Handel mit Sylvesterfeuerwerk

In diesem Jahr öffnen sich ab Dienstag den 29. Dezember die Pforten für den
Verkauf von Feuerwerkskörpern. Damit bei aller Ausgelassenheit und Freude
"nichts ins Auge geht", müssen unbedingt die gesetzlichen Regelungen für den
Handel und den Gebrauch von Feuerwerkskörpern eingehalten werden. Die
Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen bietet deshalb das Merkblatt
"Feuerwerkskörper-Händlerinformation" als 9-seitiges PDF-Download an.


Zum Merkblatt "Feuerwerkskörper-Händlerinformation" (PDF)


AplusA-online.de - Quelle: Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen