29.10.2009
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) soll Gefährdungen vermeiden oder minimieren,
die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert werden
können. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) stellt im KANBRief,
Ausgabe 3/2009, Beispiele vor, die verdeutlichen, wie schwierig es für die
PSA-Normung ist, die vielfältigen in der Praxis auftretenden Arbeitsbedingungen
angemessen in aussagekräftige Prüfbedingungen und Produktanforderungen
umzusetzen.
Aus dem Inhalt:
AplusA-online.de - Quelle: Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)