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29.10.2009

Spezial: Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) soll Gefährdungen vermeiden oder minimieren,
die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert werden
können. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) stellt im KANBRief,
Ausgabe 3/2009, Beispiele vor, die verdeutlichen, wie schwierig es für die
PSA-Normung ist, die vielfältigen in der Praxis auftretenden Arbeitsbedingungen
angemessen in aussagekräftige Prüfbedingungen und Produktanforderungen
umzusetzen.

Aus dem Inhalt:

  • Gehörschützer: Korrekturwerte bauen Brücke zwischen Laborprüfung und Praxis

  • Absturzsicherung: Ziel "Europäischer Binnenmarkt" noch nicht erreicht

  • PSA zum Schutz vor Störlichtbögen


Zum KANBrief 03/2009


AplusA-online.de - Quelle: Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)