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03.09.2009

Schutz vor gefährlichen und mangelhaften Produkten verbessert

Der Rückruf mangelhafter und gefährlicher Produkte ist für jedes Unternehmen
eine krisenhafte Herausforderung. Hier unterstützt das neue Rückruf-Formular
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Unternehmen bei
der Bewältigung solcher Krisen.

Ab sofort können Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure mit Sitz in
Deutschland im Rahmen ihres betrieblichen Rückrufmanagements die
Aufsichtsbehörden über Gefährdungen durch Produkte und Rückrufaktionen unter
www.rueckrufe.de informieren. Als zentrale Meldestelle des Bundes für
mangelhafte und gefährliche Produkte benachrichtigt die BAuA dabei auch die für
die Marktaufsicht zuständigen Behörden in den Bundesländern.

Mit Hilfe des Formulars lassen sich alle wichtigen Informationen und Daten
sicher und bequem in einem Meldevorgang an die BAuA übermitteln. Anschließend
veröffentlicht die BAuA den vom Hersteller verantworteten Rückruftext in seiner
Originalform auf ihrer Internetseite. Als weiteren Service benachrichtigt die
Bundesanstalt die zuständige Marktaufsichtsbehörde, da von dort aus unter
Umständen weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Damit können
von Rückrufen betroffene Unternehmen davon ausgehen, ihre gesetzliche
Meldepflicht erfüllt zu haben. Alle Hersteller verbessern darum ihre
Krisenbewältigung, wenn sie die Nutzung des Rückruf-Formulars in den internen
Bestimmungen des hauseigenen Rückrufmanagements verbindlich vorsehen.

Weitere Informationen in eiiner Pressemeldung der BAuA vom 2. September 2009


AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)