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21.08.2009

REACH: Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders

In der REACH-Info-Reihe hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) im August 2009 die fünfte Broschüre veröffentlicht.
REACH-Info 5 "Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH"
beleuchtet die Rolle des nachgeschalteten Anwenders. Wie sehen dessen
Verpflichtungen aus? Wie sollte der Informationsfluss innerhalb der Lieferkette
gestaltet sein, damit ein sicherer Umgang gewährleistet ist? Was darf der
nachgeschaltete Anwender von Herstellern und Importeuren erwarten? Diese und
andere Fragen sind Gegenstand von REACH-Info 5.

Die Broschüre steht als PDF-Datei (36 Seiten) zur Verfügung.


Zum REACH-Info 5 "Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH" (PDF)


AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)