20.08.2009
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Verordnungsentwurf
zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische
Strahlung (inklusive Begründung) den Länderbehörden sowie interessierten
Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt.
Ziel der Verordnung ist die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur künstlichen
optischen Strahlung aus der EG-Richtlinie 2006/25/EG, die von den
Mitgliedstaaten bis zum 27. April 2010 in nationales Recht umgesetzt werden
muss. Die Rechtsvorschrift sieht weitgehend eine inhaltsgleiche Übernahme der
EG-Bestimmungen vor.
Weitere Infos und Downloads (Verordnungsentwurf und Begründung zur Verordnung)
wurden im August 2009 auf den BMAS-Internetseiten veröffentlicht.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)