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18.08.2009

Per Mausklick Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung abrufen

Unter der Adresse www.gefaehrdungsbeurteilung.de bietet die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ab sofort ihr neues Onlineportal zur
Gefährdungsbeurteilung an. Es unterstützt Unternehmen bei der Durchführung
einer Gefährdungsbeurteilung, zu der sie das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet.
Zudem schafft die Gefährdungsbeurteilung Grundlagen für einen systematischen
und erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb.

Das Portal gliedert sich in vier Hauptrubriken:

  • In der Rubrik Basiswissen erhalten Nutzer grundlegende Informationen zur
    Gefährdungsbeurteilung.

  • Den Schwerpunkt der Rubrik Handlungshilfen bildet eine Datenbank, die den
    Zugang zu Handlungshilfen erleichtert.

  • Die Rubrik Expertenwissen gibt Hilfestellung, um alle grundsätzlich möglichen
    Gefährdungen zu prüfen.

  • Schließlich rundet die Rubrik Service das Angebot ab. Hier finden sich Hinweise
    und Tipps zur Nutzung des Portals, Antworten auf häufig gestellte Fragen
    (FAQs), Beratungsangebote, ein Glossar sowie eine umfangreiche
    Literaturzusammenstellung.

Das Portal wurde in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt.


Weitere Informationen in einer Pressemeldung


AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)