11.08.2009
Bei Tätigkeiten, bei denen Gefährdungen der Haut anzunehmen sind, müssen
bekanntlich vom Unternehmer im ersten Schritt alle Informationen
zusammengetragen werden, damit bei der Gefährdungsbeurteilung nach der
Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 401 "Gefährdung durch
Hautkontakt" geeignete und wirksame Maßnahmen getroffen werden können.
In einer Broschüre hat der FA Persönliche Schutzausrüstungen der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein Musteranschreiben mit Checkliste an
Hautschutzmittelhersteller erarbeitet. Damit können Unternehmer die rechtlich
vorgeschriebenen Informationen erlangen.
Die Broschüre (Stand März 2009) umfasst 9 Seiten und steht als PDF-Download
abrufbereit.
Mehr Infos auf den DGUV-Internetseiten.
AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)