03.07.2009
Am 1. Juli 2009 ist die 2. Verordnung zur Änderung der
Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft getreten.
Die Entschädigungsansprüche der Versicherten bei Berufskrankheiten werden mit
dieser Verordnung weiter verbessert, wie das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) in einer Pressemeldung berichtet.
Es werden fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:
Für die Berufskrankheit "Bergmannsbronchitis" wird die rückwirkende Anerkennung
möglich, auch wenn die Erkrankung vor dem bisherigen Stichtag 1. Januar 1993
eingetreten ist. Fälle, die in der Vergangenheit abgelehnt wurden, werden von
Amts wegen neu geprüft.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)