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03.07.2009

Berufskrankheiten-Verordnung geändert

Am 1. Juli 2009 ist die 2. Verordnung zur Änderung der
Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft getreten.

Die Entschädigungsansprüche der Versicherten bei Berufskrankheiten werden mit
dieser Verordnung weiter verbessert, wie das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) in einer Pressemeldung berichtet.

Es werden fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

  • Kniegelenkarthrose durch Tätigkeiten im Knien nach einer Gesamteinwirkungsdauer
    von mindestens 13 000 Stunden

  • Blutkrebs durch Benzol

  • Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nach Einwirkung
    einer bestimmten Lebensdosis

  • Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und
    Schweißgasen

  • Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen
    aromatischen Kohlenwasserstoffen

Für die Berufskrankheit "Bergmannsbronchitis" wird die rückwirkende Anerkennung
möglich, auch wenn die Erkrankung vor dem bisherigen Stichtag 1. Januar 1993
eingetreten ist. Fälle, die in der Vergangenheit abgelehnt wurden, werden von
Amts wegen neu geprüft.


Weitere Informationen


AplusA-online.de - Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)