01.07.2009
In Zukunft wird es immer mehr Arbeitsplätze geben, bei denen der Mensch Hand in
Hand mit so genannten kollaborierenden Robotern arbeitet. Wie sich diese
Zusammenarbeit sicher gestalten lässt, beschreibt eine Handlungshilfe
(BG/BGIA-Empfehlungen) des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung. Im Mittelpunkt steht die Definition eines
"tolerierbaren Verletzungsniveaus" für den Fall einer Kollision von Mensch und
Roboter. Aber auch Anforderungen an die Technik, die Ergonomie und die
Arbeitsorganisation sind berücksichtigt.
Die BG/BGIA-Empfehlungen beinhalten neben den genannten Anforderungen auch eine
Checkliste zur systematischen Risikobeurteilung von Roboterarbeitsplätzen und
ein einfaches Anwendungsbeispiel.
AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung