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25.06.2009

Arbeitsschutz im Gesundheitswesen bei Mexikanischer Grippe

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat für die Mexikanische Grippe
("Schweinegrippe") die höchste Warnstufe 6 ausgerufen. Die Mexikanische Grippe
("Schweinegrippe") gilt somit als Pandemie. Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen weisen vorsorglich darauf hin, dass bei tatsächlichen oder
vermuteten Infektionen mit Schweinegrippe der Beschluss 609 des Ausschusses für
Biologische Arbeitsstoffe -ABAS anwendbar ist. Es wird empfohlen, auf die
aktuellen Berichte des Robert-Koch-Instituts zu achten.

Die Unfallkasse Berlin hat online Hinweise zum Arbeitsschutz im
Gesundheitswesen bei Mexikanischer Grippe zusammengestellt:

  • Allgemeine Hygienemaßnahmen

  • Empfehlungen für den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung

  • Informationen zum Arbeitsschutz bei Pandemiegefahr


Weitere Informationen


AplusA-online.de - Quelle: Unfallkasse Berlin