03/06/2009
Die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) veröffentlichte in ihrem Mitteilungsblatt EUK
Dialog - Ausgabe 2/2009 (PDF-Datei; 28 Seiten) auf Seite 2 den Beitrag "Mit
Maschinen sicher arbeiten - die neue Maschinenverordnung" von Peter Schneider,
EUK, Technischer Aufsichtsdienst, Frankfurt am Main.
Am 29. Dezember 2009 tritt die Änderung der Maschinenverordnung in Kraft, die
die Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen umsetzt. Die Änderung der
Maschinenverordnung ist der Artikel 1 der Verordnung zur Änderung von
Verordnungen nach § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) vom 18.
Juni 2008. Der Beitrag beschreibt auszugsweise was sich ändert und wo Bewährtes
beibehalten wird.
AplusA-online.de - Quelle: Eisenbahn-Unfallkasse (EUK)