29.04.2009
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) begrüßt das neue
Gendiagnostikgesetz (GenDG), das im April 2009 vom Deutschen Bundestag
beschlossen wurde. Der Berufsverband der deutschen Arbeitsmediziner hat sich
schon seit Jahren gegen den Einsatz von Gen-Tests bei
Einstellungsuntersuchungen eingesetzt und eine gesetzliche Regelung gefordert,
die nun beschlossen wurde.
Nach Ansicht des VDBW sind derartige Untersuchungen nicht mit der ärztlichen
Ethik zu vereinbaren. "Aufgabe des Betriebsarztes ist es, die Arbeitnehmer bei
gesundheitlichen Fragen am Arbeitsplatz zu beraten", sagt Dr. Wolfgang Panter,
Präsident des VDBW. "Wir stehen aber nicht dafür zu Verfügung, die Unternehmen
vor vermeintlich anfälligen Mitarbeitern zu schützen und mit Hilfe von
Gen-Tests Menschen zu selektieren." Kein Betriebsarzt dürfe sich für solche
Untersuchungen bereit finden.
Zur VDBW-Pressemeldung vom April 2009
AplusA-online.de - Quelle: Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW)