09.04.2009
Das Europäische Recht macht mit seinen Richtlinien auch vor den Türen der
Feuerwehr nicht halt. Über die rechtlichen Aspekte, die bei der Bestellung von
Schutzausrüstungen für den Besteller relevant sein können, informiert die
Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen in den FUK NEWS (1/2009) ab Seite 4 in dem
Beitrag "Das europäische Miteinander". Am Beispiel von Schuhen für die
Feuerwehr wird gezeigt, dass der Hersteller einem potentiellen Käufer eine
EG-Konformitätserklärung, eine EG-Baumusterprüfung und eine Bescheinigung zum
EG-Qualitätssicherungsverfahren vorlegen können muss.
AplusA-online.de - Quelle: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen