27.03.2009
Innerhalb eines Betriebes kann es über die Ausgestaltung der
Gefährdungsbeurteilung zu so unterschiedlichen Auffassungen kommen, dass ein
Gericht entscheiden muss. Anhand verschiedener Entscheidungen des
Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zeigt die Unfallkasse Hessen (UKH) auf, wie eine
Gefährdungsbeurteilung im Betrieb praktisch anzugehen ist. Sie stellt in einem
zweiteiligen Bericht den jeweiligen Fall vor und fasst die Auswirkungen des
BAG-Urteils auf die betriebliche Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung zusammen.
Der erste Teil des Berichtes "Konkrete Ausgestaltung der
Gefährdungsbeurteilung" erschien im Mitteilungsblatt "inform" 1/2009 (PDF, 40
Seiten) auf Seite 7.
Zum Mitteilungsblatt "inform" 1/2009 (PDF: 5 MB)
AplusA-online.de - Quelle: Unfallkasse Hessen (UKH)