13/03/2009
Die geltende Maschinenrichtlinie 98/37/EG, die durch die 9. Verordnung zum
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in deutsches Recht umgesetzt ist, wird am
29. Dezember 2009 von der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abgelöst werden.
Ziel dieser neuen Richtlinie ist es, basierend auf den Erfahrungen mit der
bisherigen Richtlinie, die Anwendung der Rechtsvorschriften zu verbessern.
Über die Neuerungen kann man sich in dem Beitrag "Neue Maschinenrichtlinie
2006/42/EG: Hinweise für die betriebliche Praxis" (PDF, 1 Seite) informieren,
den die Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (BG BAHNEN)
in ihrem Mitteilungsblatt das warnkreuz, Ausgabe 1/2009 veröffentlchte.
Zum Beitrag "Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Hinweise für die betriebliche Praxis" (PDF)
AplusA-online.de - Quelle: Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (BG BAHNEN)