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06.03.2009

Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung mit Europarecht vereinbar

Das Monopol der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf die Versicherung
gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist mit dem Europarecht vereinbar.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5. März 2009 in der Rechtssache
Kattner Stahlbau GmbH (C-350/07) gegen die Maschinenbau-Berufsgenossenschaft in
Luxemburg entschieden, berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV).

Insgesamt hatten knapp 100 Unternehmer gegen die Pflichtmitgliedschaft bei den
Berufsgenossenschaften geklagt. Sie begründeten die Klagen damit, dass das
Monopol einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit und das europäische
Wettbewerbsrecht darstelle. Das Landessozialgericht Sachsen hatte die Frage
schließlich dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt, nachdem alle anderen Gerichte
einschließlich des Bundessozialgerichts bei ihnen anhängige Klagen bereits
abgewiesen hatten. Die Richter in Luxemburg urteilten nun klar, dass die Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung keine Unternehmen im Sinne des Europarechts
sind. Die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften verstoße daher
nicht gegen die Rechtsnormen des Binnenmarktes und die Wettbewerbsbestimmungen.
Der EuGH hat den LSG-Richtern allerdings aufgegeben zu prüfen, ob die
gesetzliche Unfallversicherung nicht über das Ziel einer solidarischen
Finanzierung der sozialen Sicherheit hinausgeht und nur
Sozialversicherungsaufgaben erfüllt.


Weitere Inforrmationen in einer Pressemeldung


AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)