02.02.2009
Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wird der Arbeitgeber
verpflichtet, die Gefährdung durch die Vibrationseinwirkung an Arbeitsplätzen
zu ermitteln und zu bewerten sowie ggf. Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu lassen. Der Beitrag
"Gefährdungen durch Vibrationen erkennen und minimieren" beschreibt die
Forderungen an den Arbeitgeber bezüglich Vibrationen und stellt speziell für
die Gefährdungsbeurteilung einfache Handlungshilfen vor.
Die Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik veröffentlichte den
Beitrag im Mitteilungsmagazin "Brücke", Ausgabe 1/2009 (PDF, 32 Seiten) auf
Seite 16. Der Beitrag enthält zwei Checklisten "Hand-Arm-Vibrationen" und
"Ganzkörper-Vibrationen".
Zum Mitteilungsmagazin "Brücke"
AplusA-online.de - Quelle: Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik