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29.01.2009

Rund um das Thema Mutterschutz

Ob geplant oder nicht, wenn sich ein Baby ankündigt, stellen sich mehr Fragen
als "Wie soll's denn heißen?". Besonders, wenn man noch in der Ausbildung ist
oder gerade eine neue Stelle angetreten hat. Arbeit und Gesundheit next - ein
Medienangebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für
berufliche Schulen - beantwortet im Februar 2009 unter dem Titel "Guter
Hoffnung?" wichtige Fragen rund ums Thema Mutterschutz, z. B.:

  • Gibt es ein Gesetz, das mich als schwangere Frau am Arbeitsplatz besonders
    schützt?
  • Ab wann muss ich meinen Chef oder meine Chefin informieren?
  • Wenn ich bereits beim Bewerbungsgespräch weiß, dass ich schwanger bin, muss ich
    das sagen?
  • Ich muss bei meiner Arbeit oft schwer heben und tragen. Darf ich das als
    Schwangere?
  • Mein Chef hat gesagt, er würde mich nach der Ausbildung übernehmen. Jetzt bin
    ich aber schwanger. Muss er zu seinem Wort stehen?

Ergänzend steht eine 6-seitige Unterrichtshilfe als PDF-Download abrufbereit.

Weitere Informationen


AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)