22.11.2019
Seit rund drei Monaten fahren elektrisch betriebene Roller durch die Straßen der Großstädte.
Das Unfallgeschehen zeigt: Viele Fahrer unterschätzen die Geräte oder gehen fahrlässig mit
ihnen um. "Stürze mit dem E-Scooter ereignen sich häufig bei Fahrten unter Alkoholeinfluss,
durch Unachtsamkeit im Straßenverkehr oder weil die Fahrerinnen und Fahrer die Geschwindigkeit
und die Handhabung unterschätzen", sagt Anika Wichmann, Unfallchirurgin am Unfallkrankenhaus
Berlin.
Diese Hauptunfallursachen bestätigte auch die Berliner Polizei als sie kürzlich eine
Statistik zum Unfallgeschehen veröffentlichte: Innerhalb der ersten drei Monate wurden
in Berlin 74 Verkehrsunfälle unter der Beteiligung von E-Scootern polizeilich registriert.
In 65 Fällen hatten die Fahrenden die Unfälle selbst verschuldet.
Die Bandbreite der durch Unfälle mit E-Scootern hervorgerufenen Verletzungen ist nach
Aussage von Wichmann groß. Sie reicht von leichteren Verletzungen wie Prellungen und
Schürfwunden bis hin zu Schädel-Hirn-Traumata und Frakturen im Bereich der Wirbelsäule
und vor allem der Beine und Füße. Wichmann: "Kopfverletzungen sind nach unserer Erfahrung
am häufigsten, außerdem kommt es relativ häufig zu Frakturen. Diese waren vor allem
kombiniert mit Weichteildefekten, die schwersten Ver- letzungen, die wir bislang
gesehen haben."
Damit es nicht zu solch schweren Verletzungen kommt, sollten die Nutzerinnen und Nutzer
von E-Scootern einige Regeln beachten:
Helme sind zwar keine Pflicht, zur eigenen Sicherheit sollte jedoch immer einer
getragen werden. Reflektierende Kleidung verringert das Risiko, übersehen zu werden.
E-Scooter gehören auf Radwege. Wenn diese fehlen, muss die Fahrbahn genutzt werden.
Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
Fahrbahnwechsel und Richtungsänderungen müssen angekündigt werden.
E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind
nicht gestattet.
Vorsicht bei Alkohol am Lenker: Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim
Autofahren
Nicht ablenken lassen: Während der Fahrt nicht aufs Handy blicken oder mit Kopfhörern
Musik hören.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geht noch einen Schritt weiter: "Scooter
bräuchten zum Beispiel dringend einen Blinker. Denn im Gegensatz zum Fahrradfahren sollten
beim E-Scooterfahren die Hände unbedingt am Lenker bleiben, um die Stabilität des Fahr-
zeugs nicht zu gefährden. Solange Scooter solch grundlegende Sicherheitsstandards nicht
erfüllen, raten wir, sie stehen zu lassen und lieber das Rad zu nutzen", sagt Gregor Doepke,
Pressesprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Selbst wenn die Scooter
abgestellt sind, können sie noch eine Gefahrenquelle sein: Viele Nutzer "parken" die Tret-
roller fahrlässig mitten auf dem Gehweg. Dort werden sie zu Stolperfallen für andere,
insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Sehbehinderung.
Passieren Unfälle mit dem E-Scooter auf dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause, springen
die Berufs- genossenschaften und Unfallkassen ein. Doepke: "Unternehmen, die Scooter für
Fahrwege im Betrieb anschaffen, müssen die Beschäftigten entsprechend unterweisen. Wir
empfehlen aber, Verkehrssicherheit auf allen Wegen zum Thema zu machen. Ist ein E-Scooter
zum aktuellen Zeitpunkt das richtige Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit oder zum Termin?
Solche Diskussionen gehören zu einer guten Kultur der Prävention. Dafür werben Berufs-
genossenschaften und Unfallkassen in ihrer Präventionskampagne kommmitmensch."
Szenen aus dem (fast) wahren Leben zu sehen auf der Website der Berufsgenossenschaft Energie
Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM).
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
AplusA-online.de - Quelle: Zum Video "RiskBuster E-Scooter"