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07.11.2019

Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien verstehen

Seit rund zehn Jahren wird für Chemikalien, die gefährliche Eigenschaften haben, ein neues Kennzeichnungs-
etikett verlangt. Noch immer macht es vielen Beschäftigten und Verbrauchern Probleme, alle Informationen
auf dem Etikett zu verstehen. Zugleich haben Unternehmen, die gefährliche Stoffe und Gemische auf
den Markt bringen, Schwierigkeiten ihre Produkte richtig einzustufen und zu kennzeichnen. Mit dem
Faltblatt baua: Kompakt "Gefahrstoffe - Einstufung und Kennzeichnung verstehen" bietet die Bundes-
anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen übersichtlichen und verständlichen Einstieg
in dieses komplexe Thema an.

Chemische Stoffe können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt haben. Um Anwender und Umwelt vor
solchen Gefahrstoffen zu schützen, müssen sich auf deren Verpackungen Informationen zur sicheren Verwendung
befinden. Das gilt auch für Gemische, die Gefahrstoffe enthalten, wie beispielsweise manche Haushaltsreiniger
oder Bauchemikalien. Mittlerweile gibt es durch das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen
weltweit einheitliche Regeln. Europa hat diese Regeln mit der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008)
bindend übernommen.

Dabei lassen sich die gefährlichen Eigenschaften der chemischen Stoffe nach festgelegten Kriterien bestimmen
und verschiedenen Gefahrenkategorien zuordnen. Das System dieser Einstufung ist sehr komplex. So gibt es über
50 Gefahrenkategorien. Die Bandbreite der Gesundheitsgefahren reicht von Hautreizungen bis zur akuten
Vergiftung oder der Erzeugung von Krebs. Wenn Stoffe oder Gemische in mindestens einer Kategorie eingestuft
sind, gelten sie als gefährlich. Mehrere Einstufungen zu verschiedenen Gefahren sind möglich.

Das Kennzeichnungsetikett enthält neben dem Produktnamen die gefährlichen Inhaltsstoffe. Standardisierte
Gefahrenhinweise beschreiben alle relevanten Gefahren so kurz wie möglich. Außerdem sind die zugehörigen
Gefahrenpiktogramme und das Signalwort "Achtung" oder "Gefahr" vorgeschrieben. Obligatorischen Sicherheits-
hinweise zeigen Maßnahmen zur sicheren Verwendung auf. Außerdem müssen Kontaktinformationen des Lieferanten
aufgeführt werden. Gemische tragen in Zukunft auch einen UFI-Code (Unique Formula Identifier), damit Gift-
informationszentren schnell Auskunft über mögliche Gegenmaßnahmen geben können. Ergänzende Informationen
können die Angaben vervollständigen.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)


AplusA-online.de - Quelle: target="_blank">Informationen rund um die Einstufung und Kennzeichnung