Menu

01/11/2016

Dunkle Jahreszeit: TÜV Rheinland empfiehlt Prüfung der Arbeitsplatzbeleuchtung

Schlecht beleuchtete Arbeitsbereiche strengen die Augen an und begünstigen
Fehlhaltungen, die Verspannungen auslösen können. Zudem kommt es leichter zu
Fehlern und Unfällen. "Tageslicht ist für den Körper des Menschen ein wichtiger
Taktgeber", erläutert Werner Lüth, Sicherheitsexperte bei TÜV Rheinland. An
einem Computerarbeitsplatz sollte der Monitor für blendfreies Sehen nicht vor
dem Fenster platziert sein, sondern parallel dazu. Als Beleuchtung ist eine
Kombination aus direktem und indirektem, von der Decke oder den Wänden
reflektiertem Licht vorteilhaft. Kommt eine Arbeitsplatzleuchte hinzu, können
die Lichtverhältnisse an den persönlichen Bedarf angepasst werden.
"Individuelle Lichtgestaltung kommt Älteren entgegen. Da die Sehleistung mit
dem Alter abnimmt, brauchen sie für die gleiche Tätigkeit mehr Licht als Jüngere
", erläutert Lüth.

Aktuelle Vorschriften sehen beispielsweise für einen Büroarbeitsplatz eine
Beleuchtungsstärke von 500 Lux vor. Für ältere Menschen kann eine höhere
Beleuchtungsstärke von 750 bis 1.000 Lux für ein ermüdungsfreies Lesen sinnvoll
sein. Wie viel Lux auf der Fläche ankommen, hängt von der Leistung und der Art
des Leuchtmittels sowie von der Entfernung der Lichtquelle von der
Arbeitsfläche ab. Eine ungefähre Vorstellung von der Helligkeit der Lux-Werte
geben folgende Vergleiche: Sonnenlicht am Mittag im Sommer hat eine
Beleuchtungsstärke von 100.000 Lux, dunkle Gewitterwolken entsprechen etwa
1.000 Lux.

"Für die Arbeit am Bildschirm und das Erkennen von Farben sind neutralweißes
und tageslichtweißes Licht am besten geeignet. Sie ermöglichen zudem,
Warnfarben deutlich wahrzunehmen und erhöhen so die Sicherheit. Sichere,
beispielsweise von TÜV Rheinland zertifizierte Leuchten, erkennen Verbraucher
an Prüfzeichen wie dem GS-Zeichen", so Werner Lüth.


AplusA-online.de - Quelle: TÜVRheinland