26.09.2016
Auf seiner Sitzung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich der
Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" für die neue fünfjährige
Beratungsperiode 2016 bis 2021 konstituiert.
Auf seiner heutigen Sitzung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
sich der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" für die neue
fünfjährige Beratungsperiode 2016 bis 2021 konstituiert. In der Auftaktsitzung
wählte der Sachverständigenbeirat Herrn Professor Ernst Hallier von der
Universität Göttingen als Vorsitzenden und Herrn Professor Thomas Kraus von der
Technischen Hochschule Aachen zu seinem Stellvertreter.
Staatssekretärin Yasmin Fahimi dankte den Mitgliedern des
Sachverständigenbeirats ausdrücklich für ihr ehrenamtliches Engagement und
erklärte: "Die kontinuierliche und fundierte Arbeit des
Sachverständigenbeirates ist seit Jahrzehnten ein Garant für die
Fortentwicklung des deutschen Berufskrankheitenrechts. Die Arbeit dieses
Gremiums gibt der Bundesregierung das Vertrauen und die Sicherheit, dass deren
Entscheidungen auf einer sicheren wissenschaftlichen Grundlage stehen."
Der Sachverständigenbeirat ist ein ständiges und weisungsunabhängiges Gremium,
das das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in
medizinisch-wissenschaftlichen Fragen unterstützt. Aufgabe des Beirates ist es,
den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu Berufskrankheiten zu sichten
und zu bewerten. Auf dieser Basis gibt er Stellungnahmen zu bestehenden
Berufskrankheiten ab oder Empfehlungen für die Aufnahme neuer Berufskrankheiten
in die Berufskrankheiten-Verordnung.
Die Mitglieder des Sachverständigenbeirats sind in der nachstehenden Übersicht
aufgeführt.
Mitglieder des Ärztlichen Sachverständigenbeirats "Berufskrankheiten"
AplusA-online.de - Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS