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21.09.2016

Immer einsatzbereit: Nur bei tadelloser Funktionalität bieten Feuerlöscher wirklich Schutz

85 Prozent aller Brände können mit einem oder mehreren Feuerlöschern bereits
vor dem Eintreffen der Feuerwehr gelöscht werden. Umfassenden Schutz und
Sicherheit bieten Feuerlöscher aber nur, wenn man sich im Ernstfall
bedingungslos auf ihre Funktionalität verlassen und sie problemlos bedienen
kann.


Überall, wo Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben sind, ist aus diesem Grund
auch die regelmäßige Instandhaltung verpflichtend. Rechtliche Grundlage dafür
bildet die Arbeitsstättenverordnung und die technische Regel ASR A2.2 des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die den Brandschutz in
Arbeitsstätten behandelt. Nach diesen Vorgaben muss die Wartung von
Feuerlöschern spätestens alle zwei Jahre erfolgen, in besonders gefährdeten
Bereichen ist teilweise auch eine frühere Wartungsfrist von einem Jahr
vorgeschrieben. Zudem darf die Instandhaltung nur durch ausgebildete
Sachkundige erfolgen. Inhalt und Umfang der Instandhaltung sind in DIN 14 406
Teil 4 festgelegt.


An Arbeitsstätten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber die Verantwortung für die
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der bereitgestellten Feuerlöscher. Wenn er
einen externen Dienstleister für die Wartung einsetzt, muss er sich von dessen
Kompetenz und Zuverlässigkeit überzeugen. Da Arbeitgeber häufig nicht im Detail
mit den geltenden technischen Regeln und Abläufen vertraut sind, bietet ihnen
das neu veröffentlichte Merkblatt "Arbeitsschritte bei der Instandhaltung von
tragbaren Feuerlöschern" anschaulich und allgemeinverständlich einen Überblick.
Neben den einzelnen Arbeitsschritten gibt der bvfa auch den dafür benötigten
durchschnittlichen Zeitaufwand an. So ist Auftraggebern von
Instandhaltungsarbeiten eine Überprüfung möglich, ob der Dienstleister die
Wartung gemäß Regelwerk durchführt.


Merkblatt "Arbeitsschritte bei der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern"


AplusA-online.de - Quelle: bvfa - Bundesverband Technischer Brandschutz e.V.