19.09.2016
Die Bundesregierung hat am 17. August 2016 eine Artikelverordnung zur Änderung
der Gefahrstoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und weiterer
Arbeitsschutzverordnungen beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der
Zustimmung des Bundesrates. Mit dem Inkrafttreten ist voraussichtlich im
Dezember 2016 zu rechnen.
Die Verordnung besteht aus 3 Artikeln. Mit Artikel 1 erfolgt eine Änderung der
Arbeitsschutzregelungen der Gefahrstoffverordnung. Diese Änderungen sind
erforderlich, da die Richtlinie 2014/27/EG sowohl die Gefahrstoff-Richtlinie
98/24/EG als auch die Krebs-Richtlinie 2004/37/EG an das geänderte EU-System
zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen angepasst hat. Artikel 1 der
beschlossenen Verordnung dient der Umsetzung dieser Richtlinie. Gleichzeitig
wird der Bereich des Inverkehrbringens in der GefStoffV kompatibel zur
CLP-Verordnung sowie zur EU-Biozid-Verordnung gestaltet.
Artikel 2 nimmt Änderungen in der 2015 neu gefassten
Betriebssicherheitsverordnung vor. Dies betrifft im Verordnungsverfahren neu
aufgenommene Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Prüfung
überwachungsbedürftiger Anlagen, bei denen sich in der Praxis Anpassungsbedarf
gezeigt hat. Die Änderungen beeinflussen nicht das Schutzniveau, erleichtern
jedoch das Vollzugshandeln und die Anwendung in der Praxis.
Artikel 3 enthält Folgeänderungen in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen
Vorsorge und in der Baustellenverordnung, die sich aus der Anpassung der
Gefahrstoffverordnung an das EU-Recht ergeben.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales