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17.08.2016

Spitzenorganisationen der Sozialversicherung besorgt über Normung von Gesundheitsdienstleistungen

Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung sind besorgt über
Bestrebungen auf europäischer Ebene, Gesundheitsdienstleistungen zu normen.
Medizinische Behandlungsleistungen, Leistungen in der Pflege und Rehabilitation
müssten dann unter Umständen nach einem europäischen Standard erbracht werden.
Daher appellieren die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der GKV-Spitzenverband an
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, eine Initiative der polnischen
Regierung gegen die aktuellen Normungsaktivitäten auf europäischer Ebene zu
unterstützen. Die polnische Initiative steht auf der Tagesordnung für die
Sitzung des Rats der Minister für Beschäftigung, Sozialpolitik und Gesundheit
am 17. Juni 2016.

Eine Standardisierung von Gesundheitsdienstleistungen ist nach Meinung der
Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nicht geeignet, mehr
Patientensicherheit und Zugang zu einer hochwertigen Versorgung zu erreichen.
Sie könnte sogar das Gegenteil bewirken. Als Beispiel verweisen die
Spitzenverbände der drei Sozialversicherungen auf die Qualitätssicherung in der
Pflege oder bei der medizinischen Versorgung und Rehabilitation. In diesen
Bereichen gibt es in Deutschland etablierte Verfahren der Selbstverwaltung, die
auf die spezifischen Bedingungen der nationalen Versorgungssituation
ausgerichtet sind. Durch eine europäische Normung könnten parallele oder gar
konkurrierende Strukturen entstehen. Da sich die Gesundheits- und Sozialsysteme
der EU-Mitgliedsstaaten erheblich unterscheiden, ist zu befürchten, dass eine
gemeinsame Norm nur als Minimalkonsens erreicht werden kann. Es besteht die
Gefahr, dass Qualitäts- und Sicherheitsniveaus abgesenkt würden. Leidtragende
wären die Versicherten. Hinzu kommt, dass die europäischen Verträge den
Gesundheits- und Sozialbereich ausdrücklich den Mitgliedsstaaten zuweisen.

Normen beschreiben technische und qualitätsbezogene Anforderungen an Produkte
und Dienstleistungen. Sie haben Empfehlungscharakter. Ihre Anwendung kann
jedoch verbindlich vorgeschrieben sein, wenn rechtliche Vorgaben oder Verträge
das festlegen. Bislang beschränkt sich die Normung im Gesundheitswesen auf
Medizinprodukte, die Produktsicherheit, persönliche Schutzausrüstungen und
Kommunikationsprotokolle bei elektronischen Gesundheitsdienstleistungen
(e-health). Seit 2012 hat die Europäische Kommission jedoch die Möglichkeit,
auch die Normung von Dienstleistungen in Auftrag zu geben. Seit kurzem gibt es
entsprechende Aktivitäten des Europäischen Normungsinstituts (CEN), das sich
bereits mit konkreten Normungsinitiativen befasst.

Weitere Informationen zum Thema Normung von Gesundheitsdienstleistungen


AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)