17.08.2016
Sie ziehen sperrige Mülltonnen über Treppen und Straßen, schieben Pflegebetten
und Transportwagen über lange Flure, bewegen Paletten, Kisten und Pakete, kurz:
Millionen Beschäftigte in Spedition und Logistik, im Einzelhandel, in der
Kranken- und Altenpflege, bei der Gebäudereinigung oder der Müllabfuhr sorgen
dafür, dass unser tägliches Leben reibungslos funktioniert. Damit das so
bleibt, müssen sie sich schützen.
Denn: Gerade diese Berufsgruppen ziehen und schieben tagtäglich schwere Lasten
und sind daher einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt, eine
Muskel-Skelett-Erkrankung zu erleiden.
So sind alle auf der sicheren Seite!
Unternehmerinnen und Unternehmer sollten daher in enger Abstimmung mit ihrer
Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. ihrem Betriebsarzt, ihrer Betriebsärztin
zunächst die Belastungsursachen und -faktoren in ihrem Betrieb analysieren, um
danach geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Schwere der Belastung ist
dabei von mehreren Faktoren und deren Intensität abhängig, beispielsweise dem
Gewicht der Last, der Körperhaltung oder der Häufigkeit des Ziehens oder
Schiebens.
- Informieren Sie sich über die wichtigsten Belastungsfaktoren auf dem
MSE-Portal www.gdabewegt.de Menüpunkt: Risikobezogene Tätigkeiten.
- Identifizieren und bewerten Sie die Belastungsfaktoren, beispielsweise über
die Leitmerkmalmethode "Ziehen und Schieben", und halten Sie die Ergebnisse in
einer Gefährdungsbeurteilung fest.
- Sofern Handlungsbedarf besteht: Lesen Sie im MSE-Portal über geeignete
Schutzmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem:
auf der technischen Ebene:
auf der organisatorischen Ebene:
auf der persönlichen Ebene:
Eine kurze, spielerisch aufgemachte Unterweisungsbroschüre der BGN unterrichtet
Beschäftigte und Unterweisende über die häufigsten Risiken, wichtigsten
Hilfsmittel und das richtige Verhalten beim Ziehen und Schieben. Humorvolle
Zeichnungen verdeutlichen, wie man es nicht machen sollte, wie man es machen
sollte und was Arbeitgeber und Beschäftigte alles tun können, um ihre
Gesundheit zu schützen. Den Abschluss bildet eine Teilnahmeliste, die
dokumentiert, dass der Arbeitgeber damit seiner Unterweisungspflicht
nachgekommen ist.
AplusA-online.de - Quelle: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA bewegt