08.08.2016
Vor 20 Jahren, im August 1996, ist in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz in
Kraft getreten. Zentrale Neuerung: Die Gefährdungsbeurteilung wurde eingeführt.
Sie gehört seither zu den grundlegenden Pflichten von Arbeitgeberinnen und
Arbeitgebern - und hat deren Gestaltungsspielraum für das Vorbeugen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vergrößert.. Detailvorschriften wurden
reduziert, stattdessen Schutzziele vorgegeben. Beim Ansteuern dieser Ziele
erhalten die Betriebe professionelle Unterstützung.
Stellschrauben finden
Die Gefährdungsbeurteilung ist seit Einführung des Arbeitsschutzgesetzes das
zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument für den betrieblichen
Arbeitsschutz. Mit ihr lässt sich herausfinden, welche individuellen
Schutzmaßnahmen vor Ort für das gesunde und sichere Arbeiten erforderlich sind.
Bewährt hat sich ein Vorgehen in sieben Schritten:
1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
2. Gefährdungen ermitteln
3. Gefährdungen beurteilen
4. Maßnahmen festlegen
5. Maßnahmen durchführen
6. Wirksamkeit überprüfen
7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Eine solche Gefährdungsbeurteilung müssen alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
vornehmen - selbst wenn sie nur eine Person beschäftigen. "Die
Gefährdungsbeurteilung ist aber nicht nur vorgeschrieben, sondern lohnt sich
auch wirtschaftlich", betont Jutta Lamers, Präventionsleiterin der BGW.
"Rechtzeitig erkannte Gefährdungen und geeignete Maßnahmen verhindern Störungen
im Betriebsablauf und vermindern ökonomische Verluste, senken unfall- und
krankheitsbedingte Ausfälle, tragen zur Qualitätssicherung bei und verbessern
die Arbeitsbedingungen. Das wiederum motiviert die Beschäftigten und erhöht
ihre Leistungsbereitschaft." Darüber hinaus trägt die Gefährdungsbeurteilung
beispielsweise dazu bei, im Schadensfall etwaige rechtliche Folgen oder
Regressforderungen abzuwenden. Ganz wichtig ist deshalb: Die
Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden.
Hilfen nutzen
Beim Erstellen oder Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung helfen der
Betriebsarzt oder die Betriebsärztin oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Vielfältige Unterstützung gibt es darüber hinaus von den
Berufsgenossenschaften.
AplusA-online.de - Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)