02.08.2016
Das Aktionsbündnis zur Sicherung des arbeitsmedizinischen
Nachwuchses e.V. hat in diesem Jahr erstmals 17 Stipendien an Ärztinnen und
Ärzte sowie Studierende der Humanmedizin mit einer Gesamtsumme von 27.100 Euro
vergeben. Der Vorstand des Bündnisses hat die Stipendiatinnen und
Stipendiaten aus einer Vielzahl von Bewerbungen ausgewählt. Die Stipendien
Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin unterstützen die Nachwuchsmedizinerinnen und
-mediziner bei der beruflichen Qualifizierung zur Gebietsbezeichnung
Arbeitsmedizin oder zur Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Gefördert werden beispielsweise
arbeitsmedizinische Weiterbildungskurse, die Kinderbetreuung während der
Weiterbildung sowie Famulaturen und das Praktische Jahr in der Arbeitsmedizin.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unterstützt das
Stipendienprogramm mit einer Fördersumme von 25.000 Euro.
"Wir wollen mit diesen Stipendien junge Kolleginnen und Kollegen für das
ausgesprochen spannende und interessante Fach Arbeitsmedizin begeistern und
damit wesentlich zur Nachwuchsförderung beitragen", sagte Professor Stephan
Letzel, Vorsitzender der Aktionsbündnisses Arbeitsmedizin.
Auch zukünftig will das Aktionsbündnis viele Förderungen für den
arbeitsmedizinischen Nachwuchs auf den Weg bringen und benötigt deshalb weitere
Unterstützung. Zurzeit engagieren sich rund 40 namhafte Unternehmen, Verbände
und Versicherungen, Institutionen aus Wissenschaft und der Praxis, Ministerien
auf Länder- und Bundesebene im Aktionsbündnis Arbeitsmedizin.
"Wir sind intensiv auf der Suche nach Partnerinnen und Partnern, die mit uns
gemeinsam die Nachwuchsförderung in der Arbeitsmedizin in Deutschland
vorantreiben", betont Stephan Letzel. "Nur gemeinsam wird es uns gelingen,
einem drohenden arbeitsmedizinischen Fachkräftemangel im Betrieb
entgegenzuwirken." Ordentliche Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen
oder juristische Personen, wie Gesellschaften, Personenvereinigungen oder
Verbände sein, die eine natürliche Person als Vertreter benennen. Auch
Behörden, Vereinigungen und Gruppierungen, die direkt oder indirekt Bezug zur
Arbeits- oder Betriebsmedizin haben, können dem Verein als korporative
Mitglieder angehören. Alle Mitglieder sind im Beirat vertreten und beraten den
Vorstand in fachlichen Fragen.
AplusA-online.de - Quelle: Aktionsbündnis zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses e.V.