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02.08.2016

Sonnenbrand - nicht nur ein Freizeitphänomen / UV-Prognosen für jeden Werktag ermöglichen besseren Schutz am Arbeitsplatz

Sommerzeit ist Sonnenzeit - während viele Menschen sich auf Erholung und
Freizeit an der frischen Luft freuen, bedeutet das für rund zweieinhalb
Millionen Menschen in Deutschland auch: Zwangsläufig mehrere Stunden täglich in
der prallen Sonne arbeiten und das zum Teil unter körperlich anstrengenden
Bedingungen.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass unter anderem Sonnenbrände und eine zu
große UV-Belastung das Hautkrebsrisiko erhöhen. Angebote wie die Prognose des
UV-Index, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht, sollen
dabei helfen, den Tagesablauf mit der Sonne besser planen zu können. Der
UV-Index ist ein weltweit einheitliches Maß für den Tagesspitzenwert der
sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. Die UV-Prognose, die montags, mittwochs und
freitags über einen Newsletter abgerufen werden kann, deckt alle Wochentage ab.
Ab einem UV-Index 3 sind UV-Schutzmaßnahmen erforderlich, ab einem UV-Index 8
sind sie unbedingt zu ergreifen. Je höher der Wert liegt, desto größer ist die
Gefahr, einen Sonnenbrand zu bekommen.

Der UV-Index bietet vor allem für Arbeitgeber eine wichtige
Beurteilungsgrundlage: "Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber
verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und falls erforderlich
entsprechende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten zu planen, durchzuführen
und zu dokumentieren", sagt Günter Ott von der BAuA. Seit Januar 2015 sind
zudem bestimmte, durch UV-Strahlung ausgelöste Hautkrankheiten als
Berufskrankheit anerkannt: Laut Verordnung gehören dazu das
Plattenepithelkarzinom, eine spezielle Art des hellen Hautkrebses, sowie die
aktinische Keratose.

"Arbeitgeber können aktiv die Gesundheit schützen, indem sie sich über den
UV-Index informieren und vorsorgen. Das Angebot zur UV-Prognose im Internet
sowie per Newsletter stößt auf immer größere Resonanz", sagt Ina Stelljes vom
BfS.


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AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)