26.07.2016
Beschäftigte stehen im Ausland unter dem deutschen gesetzlichen
Unfallversicherungsschutz, wenn sie dort im Rahmen eines inländischen
Arbeitsverhältnisses vorübergehend tätig sind. Das trifft auf Prüfingenieur
Patrycjusz Idzikowski vom TÜV SÜD zu. Er erzählt i der gesetzlichen
Unfallversicherung VBG, was er bei der Sicherheitsüberprüfung von
Fahrgastgeschäften in Vergnügungsparks weltweit bereits erlebt hat.
Damit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bei Auslandseinsätzen besteht,
müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Vorsorge statt Nachsorge
Das entsendende Unternehmen muss im Vorfeld die medizinische Vorsorge
organisieren, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die ermittelten
Gefährdungen durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen minimieren. Außerdem hat
der Arbeitgeber für einen möglichen Notfall vorzusorgen. Unterstützung erhält
er dabei von der VBG mit der VBG-Auslands-Notfallhotline.
Beispiele für die Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen bei
Auslandseinsätzen:
AplusA-online.de - Quelle: VBG