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14.07.2016

Warnung vor irreführenden Schreiben der "Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit"

Immer mehr Mitgliedsunternehmen der gewerblichen Berufsgenossenschaften
erhalten von einer sog. "Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit im
Auftrag der AuA24, Südportal 3, 22848 Norderstedt" (auf dem Briefbogen der
Delphin Consulting UG& Co. KG) unaufgeforderte Schreiben, in denen
Betriebsbesichtigungen angekündigt werden und sie zur Vorbereitung eines
Telefonberatungsgesprächen mit einem Sicherheitsinspektor dieser Agentur -
innerhalb einer Frist von 7 Tagen - zur Erteilung von detaillierten
gesetzlichen Informationen aufgefordert werden.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. warnt vor diesen irreführenden
Schreiben. Diese an die Mitgliedsunternehmen gerichteten Schreiben mit dem
Betreff "Ankündigung einer Betriebsbesichtigung" erwecken den fälschlichen
Eindruck, die Agentur werde im Namen bzw. im Auftrag der Berufsgenossenschaft
tätig. Dies entspricht nicht den Tatsachen!

Es handelt sich bei vorgenannter Agentur lediglich um ein privates Unternehmen,
welches weder von den gewerblichen Berufsgenossenschaften oder der DGUV
beauftragt wurde und / oder sonst wie im Zusammenhang mit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung steht.

Durch dieses Schreiben entsteht keine Verpflichtung zum Handeln gegenüber
dieser Agentur. Eine Reaktion auf diese Schreiben ist nicht erforderlich!

Der DGUV wurden bereits mehrere gleichlautende Schreiben dieser "Agentur für
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit" in zur Kenntnis gebracht. (Siehe
Beispielschreiben unten.)

Gegendarstellung der DGUV


Auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. ist
ein Beitrag erschienen, in dem in Bezug auf unser Unternehmen eine unrichtige
Behauptung aufgestellt wurde, die ich als Vorsitzender im Namen des gesamten
Vorstands wie folgt richtig stelle:


Unwahr ist, dass die sog. "Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz" im
Auftrag der AuA24 AG handelt, indem sie Schreiben versendet, in denen
Betriebsbesichtigungen angekündigt werden und Telefongespräche mit
Sicherheitsexperten vorbereitet werden. Wahr ist, dass wir weder eine solche
Agentur, noch eine andere Gesellschaft oder Einzelperson, zu der Versendung
solcher Schreiben aufgefordert haben.

Norderstedt, den 24. Juni 2016

Tobias Metz

Vorsitzender des Vorstandes

Beispielschreiben


AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV