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07.07.2016

Sommerhitze im Büro: Hinweise und Tipps

Nicht mehr lange ist es hin, dann stehen die Sommermonate vor der Tür, und die
nächste Hitzewelle kommt bestimmt. Nach Arbeitsschutzgesetz und
Arbeitsstättenverordnung müssen auch im Sommerfall bei der Arbeit
Schutzmaßnahmen ergriffen werden - aber wie? Mit dem neuen Faltblatt informiert
die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf wenigen
Seiten über Maßnahmen, die Arbeitnehmern und -gebern helfen, die Arbeit in der
Sommerhitze erträglich zu gestalten.

Denn ab 26°C Raumtemperatur sollten, spätestens aber ab 30°C müssen
Vorkehrungen gegen die Hitze getroffen werden. Ab 35°C Innentemperatur gilt ein
Raum als zur Arbeit gänzlich ungeeignet, es sei denn es werden Maßnahmen wie
bei Hitzearbeit ergriffen. Unter diesem kritischen Wert jedoch können bereits
lockere Kleidung und ausreichend Flüssigkeit Linderung verschaffen. Auch die
konsequente Nutzung der Sonnenschutzeinrichtungen und sinnvolles Lüften - am
besten vor 10 Uhr morgens - sind unerlässlich und für jeden Beschäftigten
einfach umzusetzen. Arbeitgeber können den Arbeitsalltag ihrer Mitarbeiter
erleichtern, indem sie beispielsweise von Gleitzeitregelungen Gebrauch machen.
So kann die Arbeit auf Zeiten gelegt werden, zu denen die Innentemperatur
angenehmer ist.

Das Faltblatt "Sommerhitze im Büro - Hinweise und Tipps für die heißen Tage"
informiert außerdem über die relevanten Rechtsgrundlagen und gibt eine
Übersicht über weitere Informationsquellen. So bietet die BAuA auf wenigen,
übersichtlichen Seiten einen umfassenden Überblick, wie Arbeitgeber und
Beschäftigte mit der sommerlichen Hitze am Arbeitsplatz umgehen können und
sollten.

Das neue Faltblatt gibt es im Internetangebot der BAuA als PDF zum Download
oder bestellbar in Form eines Faltblattes über den Webshop.


Das Faltblatt "Sommerhitze im Büro - Hinweise und Tipps für die heißen Tage


AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)