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01.06.2016

Häufige Arbeitsschutzmängel in hessischen Betrieben

Der Arbeitsschutz in Hessen ist häufig mangelhaft. Das ist das Ergebnis von 653
Betriebsprüfungen, die in den vergangenen zehn Jahren (2006 bis 2015) bei
Schwerpunkt-Aktionen in verschiedenen Branchen durchgeführt worden sind. Die
Zahlen stellte der beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelte
Landesgewerbearzt jüngst auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für
Arbeitsmedizin und Umweltmedizin vor.



In 287 Dienstleistungsbetrieben, 206 Handwerksbetrieben und 160
Industriebetrieben überprüfte der Landesgewerbearzt die Gefährdungsbeurteilung
nach dem Arbeitsschutzgesetz, die Betreuung nach der berufsgenossenschaftlichen
Vorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und die
arbeitsmedizinische Vorsorge.



Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz fehlte in insgesamt 40
Prozent der Betriebe. Dies war besonders häufig in Kleinbetrieben mit bis zu
zehn Beschäftigten der Fall (57%), in Betrieben, die keine arbeitsmedizinische
oder sicherheitstechnische Betreuung hatten (86%) und in bestimmten Branchen
wie dem öffentlichen Dienst (76%), der ambulanten Pflege (60%), Backbetrieben
(42%), Friseurbetrieben (37%) und Rettungsdiensten (37%).



Auch von den Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten, die selbst keinen
Betriebsarzt und keine Sicherheitsfachkraft beauftragt hatten, sondern von der
Berufsgenossenschaft eine Kurzeinweisung nach dem sogenannten Unternehmermodell
in Fragen des Arbeitsschutzes absolviert hatten, verfügten 48 Prozent über
keine Gefährdungsbeurteilung.



In 28 Prozent der Betriebe fehlte die erforderliche arbeitsmedizinische
Pflichtvorsorge, zum Beispiel wegen einer beruflichen Infektions- oder
Lärmbelastung. In 53 Prozent der Betriebe hatte der Unternehmer die
erforderliche arbeitsmedizinische Untersuchung der Augen bei
Bildschirmarbeitern oder der Haut und Atemwege nicht angeboten.



Die arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge fehlte besonders häufig
in Kleinstbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten (30 bzw. 65%), in Betrieben
ohne arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung (67 bzw. 92%) und
in bestimmten Branchen, zum Beispiel im öffentlichen Dienst in Bereichen mit
hoher körperlicher Belastung (62 bzw. 36%), der ambulanten Pflege (49 bzw. 65%)
und in Krankenhäusern (17 bzw. 32%).



Die festgestellten Mängel wurden den Betrieben vom Landesgewerbearzt
entsprechend mitgeteilt und umgehend abgestellt. Der Landesgewerbearzt beim
Regierungspräsidium Darmstadt ist für den medizinischen Arbeitsschutzes in ganz
Hessen zuständig. Er erfüllt diese Aufgabe im Verbund mit mehreren Kollegen im
Fachzentrum für medizinischen Arbeitsschutz.

AplusA-online.de - Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt